In illo etiam veterem sanctionem adimplentes praecipimus exemplo matris, cuius res post secundas nuptias filiis ex priore matrimonio natis suppositae sunt ad conservanda eis lucra, quae ex priore marito ad eam pervenerunt, patris quoque bona, quae habet habiturusque est, filiis ex priore matrimonio natis post secundas eius nuptias ad ea conservanda, quae ex eorum matre lucratus est, supposita esse.
von andrea.q am 06.06.2023
In dieser Angelegenheit setzen wir ebenfalls ein bestehendes Gesetz und Dekret um, wonach – ebenso wie das Vermögen einer Mutter nach ihrer Wiederheirat ihren Kindern aus erster Ehe zur Sicherung der Vermögenswerte, die sie von ihrem Vater erhalten hat, zugesichert wird – gleichermaßen das gegenwärtige und zukünftige Vermögen eines Vaters nach seiner Wiederheirat seinen Kindern aus erster Ehe zugesichert werden muss, um das zu schützen, was er von ihrer Mutter erworben hat.
von jannick831 am 30.01.2016
In dieser Angelegenheit, unter Erfüllung einer alten Verfügung, befehlen wir, dem Beispiel einer Mutter folgend, deren Besitztümer nach zweiter Eheschließung den Kindern aus der vorherigen Ehe unterworfen sind, um die Gewinne zu bewahren, die sie vom früheren Ehemann erhielt, dass auch die Güter des Vaters, die er hat und haben wird, den Kindern aus der vorherigen Ehe nach seiner zweiten Eheschließung unterworfen sind, um dasjenige zu bewahren, was er von ihrer Mutter erworben hat.