Uxor, quae in militiam profecto marito post interventum annorum quattuor nullum sospitatis eius potuit habere indicium atque ideo de nuptiis alterius cogitavit nec tamen ante nupsit, quam libello ducem super hoc suo voto convenit, non videtur nuptias inisse furtivas nec dotis amissionem sustinere nec capitali poenae esse obnoxia, quae post tam magni temporis iugitatem non temere nec clanculo, sed publice contestatione deposita nupsisse firmatur.
von olivia.9985 am 08.06.2020
Eine Frau, deren Ehemann in den Krieg gezogen war, konnte vier Jahre lang keine Nachricht über sein Überleben erhalten. Obwohl sie eine Wiederverheiratung in Betracht zog, tat sie dies nicht, bevor sie dem Gouverneur eine formelle Petition über ihre Absichten vorlegte. Da sie nachweislich nicht vorschnell oder heimlich, sondern öffentlich und mit ordnungsgemäßer Dokumentation nach so langer Zeit geheiratet hat, wird sie nicht als Frau mit einer heimlichen Ehe angesehen, verliert ihre Mitgift nicht und unterliegt nicht der Todesstrafe.
von paul.m am 18.02.2019
Eine Ehefrau, die, nachdem ihr Ehemann zum Militärdienst aufgebrochen war, nach einem Zeitraum von vier Jahren keine Nachricht über sein Wohlergehen hatte und daher über eine Heirat mit einem anderen nachdachte, dennoch nicht heiratete, bevor sie einen Dux mit einer Petition über ihren Wunsch ansprach, scheint weder eine heimliche Ehe eingegangen zu sein, noch den Verlust ihrer Mitgift zu erleiden, noch einer Todesstrafe unterworfen zu sein, da sie nach so großer Zeitspanne nachweislich öffentlich und mit hinterlegter Beglaubigung, nicht vorschnell und nicht heimlich geheiratet hat.