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von niklas.937 am 17.04.2015
Der Nachwuchs einer Sklavin folgt dem Rechtsstatus der Mutter, wobei in diesem Fall der Status des Vaters nicht zu berücksichtigen ist, dies ist von Rechts wegen festgelegt.
von leon8927 am 11.10.2022
Es ist ein rechtlich anerkannter Grundsatz, dass ein Kind einer Sklavin den Status der Mutter übernimmt und der Status des Vaters in diesem Fall keine Bedeutung hat.