Si ea pecunia quam deposueras is apud quem collocata fuerat sibi possessiones comparavit ipsique traditae sunt, tibi vel omnes tradi vel quasdam compensationis causa ab invito eo in te conferri iniuriosum est.
von ahmet.g am 10.02.2024
Wenn jemand Geld, das Sie bei ihnen hinterlegt haben, verwendet hat, um sich selbst eine Immobilie zu kaufen und deren Eigentum erworben hat, wäre es unzumutbar, sie zu zwingen, die gesamte Immobilie an Sie zu übertragen oder ihnen gegen ihren Willen eine Kompensation zu geben.
von joshua.u am 23.06.2017
Wenn derjenige, bei dem das Geld, das du hinterlegt hattest, angelegt war, sich damit Besitztümer erworben hat und diese ihm übertragen wurden, wäre es ungerecht, entweder alle an dich zurückzugeben oder einige gegen seinen Willen zur Kompensation auf dich zu übertragen.