Praedia domus nostrae, si semel iure perpetuo vel nostra praeceptione vel auctoritate illustris viri comitis aerarii privati apud aliquem fuerint vel iam dudum sunt collocata, ad alium transferri perpetuarium non oportet.
von emilian851 am 01.01.2014
Die Liegenschaften unseres Hauses, die einmal durch ewiges Recht, sei es durch unseren Erlass oder durch die Autorität des illustren Herrn des Privatschatzes bei jemandem platziert worden sind oder bereits seit einiger Zeit platziert sind, dürfen nicht an einen anderen Dauerpächter übertragen werden.
von noel.948 am 31.05.2024
Liegenschaften unseres Haushalts, die entweder durch unsere eigene Verfügung oder kraft der Autorität des ausgezeichneten Grafen der Privatkasse bereits dauerhaft einem Besitzer zugewiesen wurden, dürfen nicht an einen anderen Dauernutzer übertragen werden.