Ideoque censemus, ne quis absque praecepto viri illustris comitis sacrarum largitionum vel coquendum aurum sumat vel capiat deinceps retinendum.
von melina8868 am 09.01.2020
Daher verfügen wir, dass niemand ohne den Erlass des illustren Grafen der heiligen Zuwendungen weder Gold zum Kochen nehmen noch es danach zum Behalten erhalten darf.
von yanic.x am 02.12.2013
Daher verfügen wir, dass niemand Gold zum Schmelzen entnehmen oder danach ohne Erlaubnis des erhabenen Grafen der Heiligen Schatzkammer behalten darf.