Nullus iudicum id, quod a re publica ex collatione susceperit, mutui interventione opposita vel invadat vel conetur invadere.
von jaden.857 am 06.05.2019
Es soll keinem Richter erlaubt sein, das, was er aus öffentlicher Sammlung erhalten hat, durch Intervention eines Darlehens zu beschlagnahmen oder zu versuchen zu beschlagnahmen.
von dominik.u am 30.07.2021
Kein Richter darf öffentliche Gelder, die er durch Steuererhebung erhalten hat, als Sicherheit für ein Darlehen in Anspruch nehmen oder zu nehmen versuchen.