Si quis igitur vel summum patriciatus honorem fuerit consecutus, sive infulis consultatus honorarii aut ordinarii fuerit ampliatus, ut vel consul vel consularis efficiatur, seu praefectorum praetorio infulas susceperit gubernandas, vel urbicariam ( in ipso tamen actu) meruerit praefecturam, nec non magistri militum officium gerendum susceperit, is gaudeat se huiusmodi condicionis esse exsortem et liberum cum suis facultatibus suaque posteritate, quam postquam meruit dignitatem vel actum gessit ediderit, anterioribus filiis in condicione pristina remansuris.
von romy869 am 13.12.2023
Wenn jemand den höchsten Rang eines Patriziers erlangt, oder zum Ehrenkonsul oder regulären Konsul erhoben wird und entweder Konsul oder Ex-Konsul wird, oder das Amt des Prätorianerpräfekten übernimmt, oder die Stadtpräfektur erwirbt (während er tatsächlich das Amt innehat), oder die Position des Militärbefehlshabers einnimmt, der darf sich freuen, von solchen Bedingungen befreit und frei zu sein, zusammen mit seinem Vermögen und allen Kindern, die nach Erlangung des Ranges oder Ausübung des Amtes geboren wurden, während Kinder, die früher geboren wurden, in ihrem vorherigen Status verbleiben.
von victoria842 am 27.04.2016
Wenn jemand entweder die höchste Ehre des Patrizitats erlangt hat oder mit den Insignien des Ehrenkonsulats oder ordentlichen Konsulats ausgezeichnet wurde, sodass er entweder Konsul oder Konsular wird, oder die Insignien der Prätorianerpräfekten übernommen hat zu regieren, oder die städtische Präfektur (im tatsächlichen Amt) erworben hat, und auch das Amt des Militärmeisters zu führen übernommen hat, der kann sich freuen, von solcher Bedingung ausgenommen und frei zu sein mit seinem Besitz und seiner Nachkommenschaft, welche, nachdem er die Würde erworben oder das Amt geführt hat, die vorherigen Kinder in ihrem ursprünglichen Stand verbleibend.