Hos autem, qui quocumque tempore patricii vel consules aut consulares facti sunt aut in posterum fuerint, aut magistri militum vel praefecti praetorio orientis vel illyrici vel urbis administrationem in actu positi quandoque gesserunt aut postea gesserint, omnimodo cum facultatibus suis et post eam dignitatem progenitis filiis a curiarum nexibus vel onere decernimus liberari.
von lia.822 am 23.01.2020
Diejenigen, die zu irgendeiner Zeit Patrizier oder Konsuln oder Konsulare waren oder künftig sein werden, oder Militärbefehlshaber oder Prätorianerpräfekten des Orients oder Illyriens oder der Stadtverwaltung, die zu irgendeiner Zeit ein Amt innegehabt haben oder künftig innehalten werden, erklären wir hiermit in jeder Hinsicht mit ihrem Vermögen und den nach dieser Würde geborenen Söhnen von den Bindungen und Lasten der Kurien als befreit.
von fillipp.i am 11.06.2024
Wir verfügen, dass die nachfolgenden Personen vollständig von allen kommunalen Verpflichtungen und Lasten befreit werden, einschließlich ihres Vermögens und aller nach Erlangung ihres Ranges geborenen Kinder: jeder, der als Patrizier, Konsul, ehemaliger Konsul, Heermeister oder Präfekt der Prätorianergarde des Ostens, Illyriens oder der Stadt gedient hat oder dienen wird, sowie jeder, der diese Verwaltungsämter zu irgendeinem Zeitpunkt aktiv innegehabt hat oder innehaben wird.