Eos vero, qui vel praefatas dignitates ante initium nostri imperii consecuti sunt, cum facultatibus suis et post eam dignitatem progenitis filiis a curialibus nexibus vel onere decernimus liberari.
von lilli.861 am 15.01.2016
Wir verfügen, dass diejenigen, die diese Ränge vor unserem Herrschaftsantritt erhalten haben, zusammen mit ihrem Vermögen und allen nach Erlangung eines solchen Ranges geborenen Kindern, von allen Verpflichtungen und Lasten des Stadtrates befreit werden.
von ronia.e am 09.03.2024
Diejenigen, welche besagte Würden vor Beginn unseres Reiches erlangt haben, verordnen wir mit ihrem Vermögen und den nach dieser Würde gezeugten Söhnen von kuriales Joch und Last befreit zu sein.