Nemini ad sublimen patriciatus honorem, qui ceteris omnibus anteponitur, adscendere liceat, nisi prius aut consulatus honore potiatur aut praefecturae praetorio vel illyrici vel urbis administrationem aut magistri militum aut magistri officiorum, in actu videlicet positus, gessisse noscatur, ut huiusmodi tantum personis sive adhuc administrationem gerendo seu postea liceat ( quando hoc nostrae sederit maiestati) patriciam consequi dignitatem.
von lina.938 am 03.09.2022
Niemandem soll es gestattet sein, die erhabene Ehre des Patriziat zu erlangen, die allen anderen vorangestellt ist, es sei denn, er hat zuvor entweder die Ehre des Konsulats erworben oder nachweislich die Präfektur des Prätoriums oder von Illyricum oder der Stadt oder das Amt des Militärbefehlshabers oder des Verwaltungsleiters verwaltet, und zwar offensichtlich während er im aktiven Dienst steht, so dass solchen Personen, ob sie die Verwaltung noch ausüben oder danach, es erlaubt sein soll (wenn dies unserer Majestät gefällt), die Würde des Patriziers zu erlangen.
von leander.863 am 02.08.2022
Niemandem ist es erlaubt, zum prestigeträchtigen Rang des Patriziers aufzusteigen, der allen anderen übergeordnet ist, es sei denn, er hat zuvor entweder das Amt des Konsuls innegehabt oder als Präfekt der Prätorianergarde, Präfekt von Illyricum, Stadtpräfekt, Militärbefehlshaber oder Verwaltungschef gedient - und zwar während er aktiv dieses Amt bekleidet. Nur solchen Personen, ob noch im Amt oder danach, kann der Patrizierstand verliehen werden (wenn wir es in unserer kaiserlichen Autorität für angemessen halten).