Nullus penitus ex eo, quod refertur in conditis vel in arca continetur, ad quemlibet titulum usurpet, nisi forte praesumendi facultatem sublimium potestatum iussione perceperit.
von johanna.r am 05.11.2022
Es soll niemand unter irgendeinem Vorwand sich anmaßen, etwas aus den Vorratskammern oder dem Schatz zu entnehmen, es sei denn, er habe ausdrücklich die Befugnis durch Anordnung der erhabenen Mächte erhalten.
von mateo867 am 30.06.2020
Niemand darf irgendetwas aus gelagerten Gütern oder Schatzkammerbeständen unter irgendeinem Vorwand entnehmen, es sei denn, er hat durch Anordnung der höchsten Autoritäten die Erlaubnis dazu erhalten.