Neminem ex his, qui obnoxii curiae constituti ab initio felicissimi nostrae pietatis imperii comitum privatarum nostrae vel augustae partis, seu comitis largitionum vel comitis domesticorum, quaestoris vel magistri officiorum ad actum administrationis gerendum provecti sunt vel in posterum provehentur, ob hoc curialium munerum laqueos volumus evitare:
von karina.864 am 18.11.2018
Wir wollen nicht, dass jemand von denjenigen, die von Beginn unseres glücklichsten kaiserlichen Reiches an der Kurie verpflichtet waren und als Graf der privaten Angelegenheiten unserer oder der kaiserlichen Seite, oder als Graf der Zuwendungen, oder als Graf der Hofbediensteten, als Quästor oder Magister der Ämter zur Durchführung von Verwaltungsaufgaben befördert wurden oder in Zukunft befördert werden, deshalb die Fesseln der kurialen Pflichten umgehen kann:
von luke.936 am 24.04.2019
Wir wollen nicht, dass jemand, der seit Beginn unserer gesegneten Herrschaft verpflichtet ist, im Stadtrat zu dienen und der in Verwaltungspositionen wie Leiter der kaiserlichen oder kaiserlichen Privatangelegenheiten, Schatzmeister, Leiter des kaiserlichen Haushalts, Kanzler oder Leiter der Verwaltungsdienste befördert wurde oder befördert wird, dies als Ausrede nutzt, um sich seinen Stadtratspflichten zu entziehen: