Docticii viri clarissimi iuvenis fortuna super curiali condicione nullo modo inquietanda nec facultatibus eius, sed eo, qui huiusmodi conamen inierit, sacrilegii poenam luituro omnes, qui post peractam illustrem administrationem vel adhuc in ea posito patri suo giguntur, a curialium intentione defendantur una cum paternis sine dubio substantiis, quas cum persona patris a curiali nexu liberas esse nemo dissimulet.
von karlotta.q am 26.03.2017
Das Vermögen und Besitz des jungen Adligen Docticius darf in Bezug auf seinen Status als Ratsmitglied in keiner Weise beeinträchtigt werden. Wer versucht, dies zu tun, wird mit der Strafe des Sakrilegs belegt. Alle Kinder, die ihrem Vater während oder nach seiner ausgezeichneten Verwaltungstätigkeit geboren werden, sollen zusammen mit ihrem ererbten Vermögen vor Ansprüchen der Ratsmitglieder geschützt sein, wobei jedermann anerkennt, dass dieses Vermögen ebenso wie ihr Vater selbst frei von jeglichen Verpflichtungen gegenüber dem Rat ist.
von kaan.g am 01.07.2019
Die Vermögenslage des Docticius, des hochgeachteten jungen Mannes, darf in Bezug auf seine kurialen Verhältnisse in keiner Weise gestört werden, noch seine Befugnisse. Derjenige, der ein solches Vorhaben unternimmt, wird die Strafe des Sakrilegs zu zahlen haben. Alle, die nach vollendeter ruhmreicher Verwaltung oder während sie noch in dieser Position sind, ihrem Vater geboren werden, sollen von der Forderung der Kurialen zusammen mit dem väterlichen Vermögen ohne Zweifel verteidigt werden, welches niemand mit der Person des Vaters vom kurialen Zusammenhang zu befreien verleugnen darf.