Auri prosecutores partim nulla praemissa, ut adsolet, prosecutoria aurum praesumunt, partim diutius retentant, quod statim fuerat adsignandum.
von bela8881 am 21.04.2020
Die Goldsammler beschlagnahmen teils ohne die übliche Verfolgungsdokumentation das Gold, teils behalten sie länger, was eigentlich sofort hätte zugewiesen werden müssen.
von kristoph.x am 23.02.2014
Manche Goldsammler nehmen das Gold, ohne wie vorgeschrieben den erforderlichen Warrant vorzuzeigen, während andere es länger behalten, als sie es umgehend hätten abgeben sollen.