Congruit aequitati, ut veteres possessores fundorum publicorum novis conductoribus praeferantur, si facta per alios augmenta suscipiant.
von ludwig.p am 20.10.2013
Es ist billig, dass bestehende Mieter öffentlicher Grundstücke gegenüber neuen Mietern bevorzugt werden sollten, wenn sie bereit sind, die von anderen angebotenen erhöhten Gebühren zu übernehmen.
von jannik.k am 15.04.2020
Es entspricht der Billigkeit, dass alte Besitzer öffentlicher Ländereien neuen Pächtern vorgezogen werden, wenn sie die durch andere vorgenommenen Verbesserungen übernehmen.