Loca omnia fundive rei publicae propositis prius licenter edictis dehinc, ubi in eum canonis modum contendentium augmenta succreverint, ut extendi ultra aut superari alterius oblatione non possint, perpetuariis conductoribus locentur.
von laila878 am 05.04.2021
Alle öffentlichen Grundstücke und Liegenschaften sollten an langfristige Pächter vermietet werden, jedoch erst nach erfolgter Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen und nachdem das wettbewerbliche Bieten einen solch hohen Punkt erreicht hat, dass niemand einen höheren Preis bieten kann.
von justin.m am 30.04.2022
Es sollen alle Orte oder Ländereien der öffentlichen Verwaltung, nachdem zunächst Edikte frei ausgehängt wurden, dann, wenn die Gebote der Konkurrenten derart angewachsen sind, dass sie nicht weiter gesteigert oder von einem anderen Angebot übertroffen werden können, an Dauermieter vermietet werden.