Fundi rei publicae ab his, qui nec titulo conductionis eos detinent quique meliores cultu patrocinante reddiderunt, ne nostrarum quidem sanctionum ( si forte quispiam per subreptionem meruerit) nutibus auferantur, iuxta legem veterem semel tantum licentia faciendae adiectionis indulta.
von emely.d am 19.08.2023
Öffentliche Ländereien dürfen denjenigen, die sie ohne formellen Pachtvertrag besitzen und durch ihre Bewirtschaftung verbessert haben, nicht einmal durch unsere offiziellen Verfügungen entzogen werden (selbst wenn jemand eine solche Ermächtigung durch Täuschung erlangt haben sollte), in Übereinstimmung mit dem alten Gesetz, das die Erweiterung von Eigentum nur einmal gestattet.
von laura9994 am 25.11.2023
Die Ländereien der Res Publica sollen von denjenigen, die sie weder durch Pachttitel besitzen noch sie durch den Schutz der Kultivierung verbessert haben, nicht einmal durch die Winke unserer Verfügungen (falls jemand etwa durch Erschleichung etwas erworben hätte) weggenommen werden, gemäß dem alten Gesetz, wobei nur einmal die Erlaubnis einer Hinzufügung gewährt wird.