Quorum si alterum vel utrumque neglectum est, quae ex hoc titulo pensitatio canonica desiderat, ex officiorum facultatibus seruentur.
von leonhard.j am 27.06.2018
Wenn eines oder beide vernachlässigt worden sind, sollen die kanonischen Zahlungen, die aus diesem Titel erwünscht werden, aus den Möglichkeiten der Ämter aufrechterhalten werden.
von noemi8852 am 12.07.2016
Sofern eines oder beide dieser Aspekte vernachlässigt wurden, sollte die nach dieser Bestimmung erforderliche kanonische Zahlung aus den Büromitteln gedeckt werden.