Hac lege sancimus, ut si quis amplissimam praefecturam gubernans aurum aquaeductui deputatum ad alterum quodlibet opus non aquaeductibus vel aquae publicae competens extruendum vel curandum putaverit convertendum, de suis facultatibus eandem summam aquaeductus titulo repensare cogatur.
von domenic.956 am 09.07.2015
Wir verfügen in diesem Gesetz, dass wenn ein hochrangiger Provinzgouverneur Gelder, die für Wasserkanäle vorgesehen waren, für ein anderes Bauvorhaben oder Instandhaltungsprojekt ablenkt, das nicht mit Wasserkanälen oder öffentlicher Wasserversorgung zusammenhängt, er den vollständigen Betrag aus seinem persönlichen Vermögen an den Wasserkanal-Fonds zurückzahlen muss.
von joline.p am 06.10.2024
Kraft dieses Gesetzes verfügen wir, dass derjenige, der eine hochrangige Präfektur verwaltet und das für den Aquädukt bereitgestellte Gold für ein anderes Werk verwenden möchte, das nicht dem Bau oder der Instandhaltung von Aquädukten oder öffentlichen Wasserwegen dient, verpflichtet ist, den gleichen Betrag aus eigenen Mitteln unter dem Titel des Aquädukts zurückzuzahlen.