Evidenter atque absolute iubemus, ne fundi ad patrimonium nostrum pertinentes, seu conductionis titulo seu perpetuo iure teneantur, aliquid praeter ordinem superindicti vel pretii petiti nomine vel de sordidis quibuscumque muneribus agnoscant.
von david.i am 04.10.2020
Wir befehlen ausdrücklich, dass keine Zusatzgebühren, Steuern oder niedrigen Dienstleistungen jeglicher Art auf Ländereien erhoben werden, die zu unserem Besitz gehören, unabhängig davon, ob diese Ländereien gepachtet oder in Dauerbesitz sind.
von marcel.q am 02.12.2020
Wir befehlen hiermit klar und unbedingt, dass Ländereien, die zu unserem Vermögen gehören, unabhängig davon, ob sie durch Pachtvertrag oder durch ewiges Recht besessen werden, nichts über die reguläre Ordnung hinaus anerkennen sollen, weder im Namen einer Zusatzsteuer noch eines geforderten Preises noch bezüglich irgendwelcher Grundabgaben.