Eam legem, quam de extraordinariis sordidisque muneribus expressis vocabulis functionum et insignibus dignitatum sine ulla ambage praescripsimus, ita circa eos, in quos nostra munera redundarunt, servandam esse praecipimus, ut isdem beneficiis non quamdiu militaverint, sed quamdiu vixerint perfruantur.
von catarina.9879 am 25.06.2021
Jenes Gesetz, welches wir bezüglich außerordentlicher und niederer Pflichten mit ausdrücklichen Bezeichnungen der Funktionen und Abzeichen der Würden ohne jegliche Zweideutigkeit vorgeschrieben haben, befehlen wir hiermit bezüglich derjenigen, auf die unsere Pflichten übergegangen sind, so zu beachten, dass sie eben diese Vergünstigungen nicht nur solange genießen sollen, wie sie Militärdienst geleistet haben, sondern solange sie leben werden.
von constantin.p am 21.06.2014
Wir verfügen, dass das Gesetz, das wir über die Befreiung von außergewöhnlichen und niedrigen Dienstpflichten mit klaren Begriffen der Funktionen und Ränge eindeutig festgelegt haben, für diejenigen aufrechterhalten werden muss, die unsere Vergünstigungen erhalten haben, sodass sie diese Privilegien nicht nur während ihres Militärdienstes, sondern für ihre gesamte Lebenszeit genießen können.