Quicumque possessionem rei privatae nostrae acceptam suo nomine vel iure perpetuo vel titulo conductionis ei crediderit esse tradendam, qui pensare utilitatem patrimonii nostri solvendo non valeat, is pro eo quem succedaneum subrogavit perpetuae solutioni statuatur obnoxius.
von malia.864 am 04.07.2013
Wer den Besitz unseres Privateigentums an jemanden überträgt, der nicht in der Lage ist, dessen Wert zu bezahlen - sei es durch dauerhafte Eigentumsrechte oder einen Mietvertrag - wird dauerhaft verpflichtet sein, die Zahlungen für die Person zu leisten, die er als Ersatz eingesetzt hat.
von jonah.s am 21.10.2022
Wer die Besitzung unseres Privateigentums erhalten hat und glaubt, diese unter seinem Namen entweder durch ewiges Recht oder durch Pachtvertrag an denjenigen übertragen zu müssen, der den Wert unseres Erbes nicht zu zahlen vermag, der soll für die ewige Zahlung haftbar gemacht werden an Stelle desjenigen, den er als Ersatz eingesetzt hat.