Nec tamen decoctoris cuiusque reliquis qui novus accedit onerari.
von josef.z am 12.09.2013
Jedoch soll derjenige, der neu hinzukommt, nicht mit den Rückständen irgendeines Konkursschuldners belastet werden.
von lenard825 am 17.03.2021
Ein Neuling sollte nicht mit den vorherigen Schulden eines insolventen Schuldners belastet werden.