Sane si quem postea minus idoneum factum esse constabit nec ita ut expedit rationem reddere pensionis, res, quas ex nostris rebus acceperat, ad alium idoneum iure quo sanximus transferentur:
von isabel.m am 25.12.2015
Sollte sich herausstellen, dass jemand ungeeignet geworden ist und seine Zahlungen nicht ordnungsgemäß nachweisen kann, werden die Gegenstände, die er aus unserem Besitz erhalten hat, gemäß unseren festgelegten Gesetzen an eine andere qualifizierte Person übertragen:
von chiara.8833 am 23.05.2018
Sofern festgestellt wird, dass jemand weniger geeignet geworden ist und nicht in der Lage ist, ordnungsgemäß Rechenschaft über die Zahlung abzulegen, werden die Gegenstände, die er aus unserem Besitz erhalten hatte, gemäß unserer erlassenen Rechtsvorschrift an eine andere geeignete Person übertragen: