Unde constat, creditorem de pignore subrepto furti agere posse, etiamsi idoneum debitorem habeat, quia expedit ei pignori potius incumbere quam in personam agere:
von bruno.k am 23.05.2019
Dies zeigt, dass ein Gläubiger wegen Diebstahls klagen kann, wenn ein verpfändeter Gegenstand gestohlen wird wird, selbst wenn der Schuldner finanziell solvent ist, da es für ihn zweckmäßiger ist, seine Rechte am Pfand zu verfolgen als den Schuldner persönlich zu verklagen:
von nils.849 am 13.07.2014
Daher ist es festgestellt, dass ein Gläubiger wegen eines gestohlenen Pfandes eine Diebstahlklage erheben kann, selbst wenn er einen zahlungsfähigen Schuldner hat, weil es ihm nützt, sich eher auf das Pfand zu verlassen als eine Klage gegen die Person zu führen: