Itaque nec domino aliter competit quam si eius intersit rem non perire.
von kiara836 am 20.05.2014
Daher steht es dem Eigentümer nicht anders zu, als wenn ihm daran gelegen ist, dass die Sache nicht zugrunde geht.
von alex.m am 30.12.2014
Dieses Recht steht dem Eigentümer nur dann zu, wenn er ein Interesse daran hat, den Verlust der Sache zu verhindern.