Si reddita debita quantitate vel rebus in solutum datis sive distractis compensato pretio satis ei contra quem supplicas factum adito praeside probaveris, vel si quod residuum debetur obtuleris ac, si non acceperit, deposueris consignatum, restitui tibi res pacto pignoris obligatas providebit, cum etiam edicto perpetuo, actione proposita pecunia soluta creditori vel si per eum factum sit, quominus solveretur, ad reddenda quae pignoris acceperat iure eum satis evidenter urgueri manifestum sit.
von nathalie.959 am 27.05.2023
Wenn die geschuldete Menge zurückgegeben oder Sachen zur Zahlung gegeben oder der Preis durch verkaufte Gegenstände ausgeglichen wurde und du dem angerufenen Präses nachweisen wirst, dass Genugtuung gegenüber demjenigen erfolgt ist, gegen den du ein Begehren richtest, oder wenn du den noch geschuldeten Restbetrag anbieten und, falls er ihn nicht annehmen wird, diesen versiegelt hinterlegen wirst, wird er veranlassen, dass die durch den Pfandvertrag gebundenen Sachen dir zurückgegeben werden, da auch gemäß dem Edictum perpetuum, nachdem eine Klage vorgelegt und das Geld an den Gläubiger gezahlt wurde oder wenn es durch ihn unterblieben ist, dass es gezahlt wurde, offensichtlich ist, dass er rechtlich eindeutig gezwungen ist, was er als Pfand erhalten hatte, zurückzugeben.
von isabelle.r am 19.04.2019
Wenn Sie dem Gouverneur nachweisen können, dass Sie Ihre Schuld gegenüber der Person, gegen die Sie eine Petition einreichen, erfüllt haben, sei es durch Zahlung des geschuldeten Betrags, Eigentumsübertragung als Zahlung oder Verkauf von Gegenständen zur Deckung des Preises; oder wenn Sie die Zahlung des verbleibenden Schuldenbetrags angeboten und bei Verweigerung den versiegelten Betrag hinterlegt haben, wird er sicherstellen, dass die als Sicherheit hinterlegten Gegenstände an Sie zurückgegeben werden. Dies ist besonders offensichtlich, da laut permanentem Edikt, wenn der Gläubiger bezahlt wurde oder wenn es sein Verschulden ist, dass keine Zahlung erfolgte, das Gesetz ihn eindeutig verpflichtet, das zurückzugeben, was er als Sicherheit erhalten hat.