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von matteo917 am 14.05.2024
Wenn dasselbe Eigentum zu verschiedenen Zeiten zwei unterschiedlichen Personen verpfändet wurde, ist es ein klares und etabliertes Rechtsprinzip, dass die Person, die zuerst Geld verliehen und das Pfand erhalten hat, Vorrang hat. Der zweite Gläubiger kann nur dann das Recht erhalten, das verpfändete Eigentum zu verkaufen, wenn die dem ersten Gläubiger geschuldete Summe vollständig beglichen wurde.
von Eileen am 18.10.2022
Wenn zu verschiedenen Zeiten dasselbe Gut zwei Personen kraft Pfandrechts gebunden wurde, gilt es als rechtlich gewiss und offenkundig, dass derjenige, der zuerst nach Gewährung eines Darlehens das Pfand erhielt, als vorrangig zu betrachten ist. Der zweite Gläubiger erhält nicht die Befugnis zur Veräußerung dieses Pfands, es sei denn, dem vorrangigen Gläubiger wurde der geschuldete Betrag vollständig bezahlt.