Intellegere debes vincula pignoris durare personali actione submota.
von christoph.p am 16.04.2020
Du solltest die Bindungen des Pfands als fortbestehend verstehen, auch wenn die persönliche Handlung entfernt wurde.
von olivia.923 am 25.08.2015
Du solltest verstehen, dass Sicherungsrechte auch dann fortbestehen, wenn der persönliche Anspruch fallen gelassen wird.