Qui pro parte heres extitit, nisi totum debitum exsolvat, suam portionem ex pignoribus recipere non potest.
von stefanie.q am 08.12.2020
Ein Erbe, der nur einen Teil geerbt hat, kann seinen Anteil an den Sicherheiten nur dann zurückerlangen, wenn er die gesamte Schuld begleicht.