Quamvis personali actione expertus adversus reum vel fideiussores seu mandatores eius feceris condemnationem, pignoris tamen adhuc habes persecutionem.
von evelynn.979 am 29.12.2016
Obwohl Sie durch eine persönliche Rechtshandlung gegen den Beklagten oder seine Bürgen beziehungsweise Hauptschuldner eine Verurteilung erwirkt haben, haben Sie gleichwohl weiterhin Anspruch auf das Pfand.
von rayan.858 am 08.10.2022
Auch wenn Sie eine Personalklage gegen den Beklagten oder dessen Bürgen bzw. Hauptschuldner gewonnen haben, behalten Sie weiterhin das Recht, das Pfand zu verfolgen.