Si dominium eius possessionis, quae cum pignori data esset, a debitrice donatu ad te translatum est, eamque postea creditor vel eius heredes detinere coeperunt, vindica eam, praeside provinciae curante, ut, fructuum deducta ratione residuoque a te oblato si fuerit satisfactum, ea possessio tibi reddatur.
von jana.856 am 03.04.2014
Wenn Sie Eigentum durch Schenkung von einer weiblichen Schuldnerin erworben haben, das zuvor verpfändet war, und der Gläubiger oder dessen Erben es später in Besitz nehmen, sollten Sie es zurückfordern. Der Provinzgouverneur wird sicherstellen, dass das Eigentum Ihnen zurückgegeben wird, sobald die Einkünfte daraus berechnet und abgezogen wurden und Sie einen etwaigen verbleibenden Betrag gezahlt haben.
von friedrich.q am 23.03.2022
Wenn das Eigentumsrecht jenes Besitzes, der als Pfand gegeben wurde und durch Schenkung von der weiblichen Schuldnerin an Sie übertragen wurde, und hernach der Gläubiger oder dessen Erben beginnen, ihn zurückzuhalten, beanspruchen Sie diesen, wobei der Provinzstatthalter darauf achtet, dass nach Abzug der Früchteabrechnung und Ihrer Angebotleistung des Restbetrags, sofern Genugtuung geleistet wurde, dieser Besitz Ihnen zurückgegeben wird.