Si praedium rusticum vel suburbanum, quod ab urbanis non loco, sed qualitate secernitur, in pupillari aetate constituta tutore auctore vel adulta sine decreto praesidis provinciae in qua situm est venumdedisti, secundum sententiam senatus consulti dominium eius sive ius a te discedere non potuit, sed vindicationem eius et fructuum, vel his non existentibus condictionem competere constitit.
von lia977 am 02.10.2014
Wenn Sie eine ländliche oder vorstädtische Liegenschaft (die sich von städtischer Liegenschaft nicht durch den Standort, sondern durch ihre Natur unterscheidet) entweder im unmündigen Alter mit Zustimmung des Vormunds oder als Erwachsener ohne Genehmigung des Provinzgouverneurs, in dessen Bezirk die Liegenschaft liegt, verkauft haben, konnten Sie laut Senatsbeschluss weder das Eigentum noch die Rechte daran übertragen. Stattdessen behalten Sie das Recht, sowohl die Liegenschaft als auch deren Erlöse zurückzufordern, oder falls diese nicht mehr existieren, wurde das Recht auf Schadensersatz festgelegt.
von yanic8963 am 05.05.2015
Wenn ein ländliches Gut oder ein Vorstadtgrundstück, das sich von städtischen Immobilien nicht durch Lage, sondern durch Qualität unterscheidet, entweder im unmündigen Alter mit Zustimmung des Vormunds oder als Volljähriger ohne Dekret des Provinzgouverneurs, in dessen Gebiet es liegt, verkauft wurde, konnte nach Meinung des Senatsbeschlusses weder das Eigentum noch das Recht daran von dir abgegeben werden, sondern es wurde festgestellt, dass die Vindikation des Gutes und seiner Früchte oder, wenn diese nicht existieren, die Kondiktionsklage zulässig ist.