Quod si pactum inter te eumque, qui postea dominus fundi constitutus novam obligationem susceperat, intercessit, ut idem fundus tibi pignoris nomine teneatur, quamvis personali actione expertus feceris condemnationem, pignoris tamen habes persecutionem.
von ewa.9921 am 21.02.2019
Wenn jedoch zwischen dir und ihm, der später als Eigentümer des Grundstücks festgestellt wurde und eine neue Verpflichtung eingegangen war, eine Vereinbarung getroffen wurde, sodass dasselbe Grundstück dir als Pfand gehalten wird, obwohl du durch eine persönliche Klage ein Urteil erwirkt hast, steht dir gleichwohl das Verfolgungsrecht des Pfandes zu.
von fabio844 am 17.03.2017
Wenn Sie eine Vereinbarung mit jemandem getroffen haben, der später Eigentümer der Immobilie wurde und eine neue Schuld aufgenommen hat, und festgelegt wurde, dass diese Immobilie als Sicherheit dienen soll, haben Sie weiterhin einen Anspruch auf diese Sicherheit, auch wenn Sie bereits eine persönliche Klage gegen diese Person gewonnen haben.