Ac si in possessione fueris constitutus, nisi ea quoque pecunia tibi a debitore reddatur vel offeratur, quae sine pignore debetur, eam restituere propter exceptionem doli mali non cogeris.
von annie.h am 22.07.2023
Und wenn du in Besitz gesetzt worden bist, es sei denn, das Geld wird dir vom Schuldner ebenfalls zurückgezahlt oder angeboten, welches ohne Pfand geschuldet wird, bist du nicht verpflichtet, es aufgrund der Einrede des arglistigen Betrugs zurückzugeben.
von katarina.9991 am 25.01.2018
Wenn Sie in Besitz gesetzt wurden, können Sie nicht gezwungen werden, diesen aufgrund der Einrede des Betrugs zurückzugeben, es sei denn, der Schuldner zahlt Ihnen sowohl die gesicherten als auch die ungesicherten Gelder, die geschuldet werden.