Iure enim contendis debitores eam solam pecuniam, cuius nomine pignora obligaverunt, offerentes audiri non oportere, nisi pro illa etiam satisfecerint, quam mutuam simpliciter acceperint.
von emelie933 am 20.12.2018
Es ist rechtens, dass Schuldner nicht gehört werden sollten, wenn sie nur die Schuld anbieten, für die sie Sicherheiten gestellt haben, es sei denn, sie begleichen auch den Betrag, den sie als ungesicherten Kredit erhalten haben.
von noel.h am 17.02.2014
Mit Recht behaupten fürwahr die Schuldner, indem sie anbieten, dass nur jenes Geld, für welches sie Sicherheiten verpfändet haben, nicht gehört werden sollte, es sei denn, sie hätten auch für dasjenige Genugtuung geleistet, welches sie schlicht als Darlehen erhalten haben.