Ut autem creditor pignoris defensione se tueri possit, extorquetur ei necessitas probandi debiti vel, si tu teneas, per vindicationem pignoris hoc idem inducitur et tibi non erit difficilis vel solutione vel oblatione atque sollemni depositione pignoris liberatio.
von elias.8839 am 08.12.2015
Jedoch muss ein Gläubiger, um sich durch ein Pfand zu schützen, die Existenz der Schuld nachweisen. Oder, wenn Sie selbst das Pfand halten, gilt dieselbe Anforderung durch einen rechtlichen Anspruch auf das Pfand. Sie können sich vom Pfand leicht befreien, indem Sie entweder die Schuld bezahlen oder ein formelles Angebot machen und die Zahlung offiziell hinterlegen.
von lewi.827 am 27.05.2017
Damit sich jedoch ein Gläubiger mit der Verteidigung des Pfands schützen kann, wird ihm die Notwendigkeit aufgezwungen, die Schuld zu beweisen, oder, solltest du es halten, wird durch die Vindikation des Pfands dasselbe bewirkt, und für dich wird die Befreiung des Pfands nicht schwierig sein, sei es durch Zahlung oder durch Angebot und feierliche Hinterlegung.