Unde intellegis, quod, si originem rei probare potes, adversario tenente vindicare dominium debeas.
von mayla.e am 28.02.2014
Das bedeutet, dass du, wenn du die Herkunft einer Sache nachweisen kannst, einen Eigentumsanspruch erheben solltest, auch wenn jemand anderes sie gerade besitzt.
von alessio9873 am 22.05.2014
Man versteht, dass man, wenn man den Ursprung der Sache beweisen kann, während der Gegner sie innehat, das Eigentumsrecht geltend machen sollte.