Si defunctus tutelam vestram administraverit, non rerum eius dominium vindicare vel tenere potes, sed tutelae contra eius successores tibi competit actio.
von matthias905 am 09.07.2018
Wenn jemand, der verstorben ist, Ihr Vormund war, können Sie dessen Eigentum weder beanspruchen noch besitzen, aber Sie haben das Recht, rechtliche Schritte gegen dessen Erben bezüglich der Vormundschaft einzuleiten.
von lewi8854 am 07.08.2017
Wenn der Verstorbene Ihre Vormundschaft verwaltet hat, können Sie nicht das Eigentum seiner Sachen beanspruchen oder behalten, aber Ihnen steht eine Vormundschaftsklage gegen seine Rechtsnachfolger zur Verfügung.