Quamvis enim matrem tuam susceptis bonis vestris indemnitatem pro hac administratione tutori se praestituram promisisse proponatur, tamen adversus tutorem tibi tutelae, non adversus matris successores ex stipulatu competit actio.
von neele.y am 15.04.2018
Obwohl zwar vorgebracht wird, dass Ihre Mutter, nach Erhalt Ihrer Güter, versprochen hat, den Vormund für diese Verwaltung schadlos zu halten, steht Ihnen gleichwohl eine Tutela-Klage gegen den Vormund, nicht jedoch gegen die Rechtsnachfolger der Mutter aus Stipulation, zu.
von tom.979 am 24.04.2023
Obwohl Ihre Mutter angeblich dem Vormund eine Entschädigung für dessen Verwaltung nach Übernahme Ihres Vermögens versprochen hat, haben Sie das Recht, eine Vormundschaftsklage gegen den Vormund zu erheben, jedoch keine vertragliche Klage gegen die Erben Ihrer Mutter.