Si pro alieno debito te soluturum constituisti, pecuniae constitutae actio non solum adversus te, sed etiam adversus heredes tuos perpetuo competit.
von dua.z am 16.07.2013
Wenn Sie sich verpflichtet haben, eine fremde Schuld zu bezahlen, kann die Rechtsklage wegen der versprochenen Zahlung nicht nur gegen Sie, sondern auch unbegrenzt gegen Ihre Erben gerichtet werden.
von hamza.h am 12.11.2019
Wenn du dich für eine fremde Schuld als Zahlungsverpflichteter konstituiert hast, gilt die Klage wegen der vereinbarten Geldsumme nicht nur gegen dich, sondern auch gegen deine Erben dauerhaft.