Cum alter ex fideiussoribus in solidum debito satisfaciat, actio ei adversus eum qui una fideiussit non competit.
von milla.v am 23.12.2019
Wenn einer der Bürgen die Schuld vollständig erfüllt, steht ihm keine Regressklage gegen denjenigen zu, der gemeinsam gebürgt hat.
von andre.l am 30.12.2017
Wenn einer der Mitbürgen die gesamte Schuld bezahlt, steht ihm kein Regressanspruch gegen seinen Mitbürgen zu.