Potuisti sane, cum fisco solveres, desiderare, ut ius pignoris quod fiscus habuit in te transferretur, et si hoc ita factum est, cessis actionibus uti poteris.
von yuna913 am 03.06.2016
Du konntest seinerzeit, als du an den Fiskus zahltest, durchaus beantragen, dass das Pfandrecht, das der Fiskus besaß, auf dich übertragen wird, und wenn dies so geschehen ist, kannst du die abgetretenen Ansprüche nutzen.
von melisa.r am 08.08.2020
Beim Zahlungsausgleich mit der Staatskasse konnten Sie beantragen, dass die Pfandrechte auf Sie übertragen werden, und wenn dies erfolgt ist, können Sie diese abgetretenen Rechte nunmehr geltend machen.