Sin autem questus est, exceptio non numeratae pecuniae heredi et adversus heredes perpetuo competit.
von livia.908 am 28.06.2024
Wurde jedoch Klage erhoben, kann die Einrede der Nichtzahlung sowohl von als auch gegen Erben dauerhaft geltend gemacht werden.
von layla.v am 11.07.2014
Wenn er jedoch Beschwerde geführt hat, steht die Einrede der nicht gezahlten Geldsumme dem Erben und gegen Erben dauerhaft zur Verfügung.