Sin vero legitimum tempus excessit in querimoniam creditore minime deducto, omnimodo heres eius, et si pupillus sit, debitum solvere compelletur.
von annabell.8887 am 24.10.2018
Wenn jedoch die Frist verstrichen ist, ohne dass der Gläubiger Klage erhoben hat, wird der Erbe die Schuld auf jeden Fall bezahlen müssen, auch wenn er noch minderjährig ist.
von xenia.y am 10.04.2019
Wenn er jedoch die gesetzliche Frist überschritten hat, ohne dass der Gläubiger in irgendeiner Weise zur Beschwerde veranlasst wurde, wird sein Erbe, selbst wenn er ein Unmündiger ist, auf jeden Fall zur Schuldenzahlung gezwungen.