Tam mandatori quam fideiussori non numeratae pecuniae exceptio exemplo rei principalis competit.
von aria.829 am 01.08.2016
Sowohl dem Auftraggeber als auch dem Bürgen steht die Einrede der nicht geleisteten Zahlung nach dem Beispiel des Hauptfalls zu.
von kristoph.935 am 05.06.2014
Die Einrede der Nichtzahlung steht sowohl der Person zu, die die Transaktion ermächtigt hat, als auch dem Bürgen, ebenso wie dem Hauptschuldner.