Tutorem quondam, ut tam rationem quam si quid reliquorum nomine debet reddat, apud praetorem convenire potes.
von liah.975 am 06.11.2022
Du kannst deinen ehemaligen Vormund vor dem Prätor verklagen, damit er sowohl seine Rechnungslegung als auch jeden möglichen Restbetrag, den er dir schuldet, offenlegt.
von michel969 am 03.01.2019
Einen ehemaligen Vormund kannst du vor dem Prätor laden, damit er sowohl Rechenschaft ablegt als auch etwaige Restbeträge, die er schuldet, begleicht.