De tutela avunculi eiusdemque tutoris, cui falso aetate probata praestitisti liberationem, quem ignarum aetatis tuae non fuisse tam officium tutelae quam sanguinis proximitas arguit, si necdum statutum tempus excessit, ex causa in integrum restitutionis heredes eius convenire potes.
von yasmin912 am 06.12.2019
Bezüglich der Vormundschaft eines Onkels und desselben Vormunds, dem du bei fälschlich bewiesenem Alter Befreiung gewährt hast, den weder die Pflicht der Vormundschaft noch die Nähe des Blutes der Unkenntnis deines Alters überführen kann, kannst du, falls die vorgeschriebene Zeit noch nicht verstrichen ist, seine Erben aufgrund vollständiger Wiederherstellung verklagen.
von lana.v am 20.04.2015
Sie können die Erben Ihres Onkels mütterlicherseits verklagen, der auch Ihr Vormund war, wenn die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sie hatten ihn aufgrund falscher Altersangaben von seinen Pflichten entbunden, aber sowohl seine Verantwortung als Vormund als auch seine enge familiäre Beziehung zeigen, dass er Ihr tatsächliches Alter gekannt haben muss. Sie können dies durch ein Rechtsverfahren zur Wiederherstellung Ihrer ursprünglichen Rechte durchführen.