Si alterius circumveniendi causa minor aetate maiorem te probare adspectu laboraveris, cum malitia suppleat aetatem, restitutionis auxilium tam sacris constitutionibus quam rescriptorum auctoritae denegari statutum est.
von marcel.o am 04.05.2017
Wenn du versuchst, jemanden zu täuschen, indem du dich älter darstellst, als du tatsächlich bist, und böse Absicht das Alter ausgleicht, ist es sowohl durch kaiserliche Gesetze als auch durch Rechtsprechung festgelegt, dass dir rechtlicher Schutz verwehrt bleibt.
von mariam.878 am 20.12.2015
Wenn du zum Zweck der Täuschung eines anderen, als Minderjähriger, dich bemüht hast, durch dein Erscheinungsbild älter zu erscheinen, da die Arglist das Alter ausgleicht, ist es festgelegt, dass die Hilfe der Restitution sowohl durch heilige Verfassungen als auch durch die Autorität von Reskripten verweigert wird.